Gebühren
in steuerlichen Angelegenheiten
Wo
immer die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) es zulässt,
werde ich mit Ihnen für Ihre Planungssicherheit ein Pauschalhonorar
vereinbaren. Im Übrigen bin ich verpflichtet den Rahmen der StBVV
einzuhalten. Bitte fragen Sie mich nach einem unverbindlichen Angebot.
Nach ein paar Informationen von Ihnen lässt sich das Honorar
nach der Gebührenverordnung recht präzise einschätzen,
sodass Sie sich in aller Ruhe entscheiden können.
Übrigens, folgendes ist nicht allen bekannt:
"Auf den Kosten eines erfolgreichen Einspruchs gegen Ihren Steuerbescheid
müssen Sie nicht sitzen bleiben; und zwar auch nicht auf den
Gebühren für Ihren Berater."
Gebühren
in nicht-steuerlichen Angelegenheiten
In
der Regel ist es möglich, Sie bereits im Vorfeld schnell und
unkompliziert über die voraussichtlich anfallenden außergerichtlichen
und gerichtlichen Kosten in ihrem Fall zu informieren. Bitte fragen
Sie mich danach. In umfangreichen Angelegenheiten kann allerdings
ein Vorschuss für die Auslagen erforderlich sein. Aber im Grundsatz
gilt:
für Zivilsachen:
§ 91 Zivilprozessordnung
(1) Die unterliegende Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen
.
für Steuersachen
§
135 Finanzgerichtsordnung
(1)
Der unterliegende Beteiligte trägt die Kosten des Verfahrens
.
im Verwaltungsrecht:
§
154 Verwaltungsgerichtsordnung
(1)
Der unterliegende Teil trägt die Kosten des Verfahrens
.
Lassen
Sie mich mit allen rechtlichen Mitteln dafür sorgen, dass nicht
Sie dies sind. Und sollte einmal trotz allem keine Aussicht auf gerichtlichen
Erfolg bestehen, so werde ich für Sie nach einer anderen Lösung
suchen, bevor Gerichtskosten entstehen.
Außergerichtliche
Tätigkeit
Die
Abrechnung erfolgt gewöhnlich nach den Regelgebühren des
Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Maßgebend ist hierbei
vor allem die Höhe des Streitwertes. In besonderen Fällen
erfolgt eine Abrechnung nach Stundensätzen. Näheres hierzu
können wir in einer Honorarvereinbarung festgelegen.
Gerichtliche
Tätigkeit
Die Abrechnung für gerichtliche Tätigkeiten erfolgt ebenfalls
nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Ich bin gerne bereit,
mit Ihnen auch über die Möglichkeiten einer Prozessfinanzierung
zu sprechen.