Christian Mann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Honorar

 

Gebühren in steuerlichen Angelegenheiten

Wo immer die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) es zulässt, werde ich mit Ihnen für Ihre Planungssicherheit ein Pauschalhonorar vereinbaren. Im Übrigen bin ich verpflichtet den Rahmen der StBVV einzuhalten. Bitte fragen Sie mich nach einem unverbindlichen Angebot. Nach ein paar Informationen von Ihnen lässt sich das Honorar nach der Gebührenverordnung recht präzise einschätzen, sodass Sie sich in aller Ruhe entscheiden können.
Übrigens, folgendes ist nicht allen bekannt:
"Auf den Kosten eines erfolgreichen Einspruchs gegen Ihren Steuerbescheid müssen Sie nicht sitzen bleiben; und zwar auch nicht auf den Gebühren für Ihren Berater."

Gebühren in nicht-steuerlichen Angelegenheiten

In der Regel ist es möglich, Sie bereits im Vorfeld schnell und unkompliziert über die voraussichtlich anfallenden außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten in ihrem Fall zu informieren. Bitte fragen Sie mich danach. In umfangreichen Angelegenheiten kann allerdings ein Vorschuss für die Auslagen erforderlich sein. Aber im Grundsatz gilt:
für Zivilsachen:

§ 91 Zivilprozessordnung

(1) Die unterliegende Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen….
für Steuersachen

§ 135 Finanzgerichtsordnung

(1) Der unterliegende Beteiligte trägt die Kosten des Verfahrens….
im Verwaltungsrecht:

§ 154 Verwaltungsgerichtsordnung

(1) Der unterliegende Teil trägt die Kosten des Verfahrens….

Lassen Sie mich mit allen rechtlichen Mitteln dafür sorgen, dass nicht Sie dies sind. Und sollte einmal trotz allem keine Aussicht auf gerichtlichen Erfolg bestehen, so werde ich für Sie nach einer anderen Lösung suchen, bevor Gerichtskosten entstehen.

Außergerichtliche Tätigkeit

Die Abrechnung erfolgt gewöhnlich nach den Regelgebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Maßgebend ist hierbei vor allem die Höhe des Streitwertes. In besonderen Fällen erfolgt eine Abrechnung nach Stundensätzen. Näheres hierzu können wir in einer Honorarvereinbarung festgelegen.

Gerichtliche Tätigkeit

Die Abrechnung für gerichtliche Tätigkeiten erfolgt ebenfalls nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Ich bin gerne bereit, mit Ihnen auch über die Möglichkeiten einer Prozessfinanzierung zu sprechen.